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BÜRGERINFO 01 (2.Auflage/2018) - Rückstau aus dem Kanal verhindern

Zu einem Rückstau in das private Kanalsystem (Hausanschlusskanal) und in weiterer Folge u.U. auch in tiefer liegende Gebäudeteile (Keller, Garage, etc.)
kommt es infolge hydraulischer Überlastung des öffentlichen Kanalsystems, wenn der Wasserspiegel in diesem bis zur oder über die Rückstauebene ansteigt.
Als maßgebliche Rückstauebene kann im Allgemeinen das Niveau des gegen die Fließrichtung gesehenen nächsten Kanalschachtes (Straßenoberkante) plus 15 cm angesehen werden.

Ursachen für einen Rückstau sind:

  • Starkregenereignisse: Bei starken Niederschlägen kann das Kanalsystem die anfallenden Wassermengen nicht schnell genug ableiten. Dadurch steigt der Wasserspiegel und es kommt zum Rückstau in die Hausanschlusskanäle.
  • Verstopfungen: Rückstau kann auch entstehen, wenn es durch Verstopfungen oder Ablagerungen im öffentlichen oder privaten Kanalsystem zu  Beeinträchtigungen des Abflusses kommt.

Was kann bei einem Rückstau passieren?

  • Aufgestautes Abwasser dringt über Waschbecken, Duschen, Waschmaschinen, Bodenabläufe oder Toiletten in Kellerräume ein und kann erhebliche
    Schäden verursachen.
  • Aus eigenem Interesse sollte sich daher jeder Hausbesitzer vor diesen Folgen schützen, auch wenn es bei seinem Anwesen bisher noch nie zu einem
    Rückstau kam.

Aus diesem Grund ist entsprechend den maßgeblichen technischen Regeln (z.B.: ÖNORMEN 12056 Teil 1-5, ÖNORM B 2501) jeder unterhalb der maßgeblichen
Rückstauebene liegende Entwässerungsgegenstand gegen Rückstau zu sichern.

Bei Missachtung dieser technischen Bestimmungen schränken Versicherungen Entschädigungen ein oder lehnen sie sogar ab. Schadenersatzansprüche gegenüber den Betreibern der öffentlichen Kanalnetze sind in aller Regel ausgeschlossen, da ein Rückstau bis zur maßgeblichen Rückstauebene in Abwasserkanälen zulässig ist.

Problemlösung

Durch den Einbau und Betrieb einer automatisch arbeitenden Hebeanlage mit Rückstauschleife oder durch Rückstauverschlüsse ist ein zuverlässiger
Schutz vor Schäden durch Rückstau möglich.

1. Automatische Abwasserhebeanlage (empfehlenswert)

Automatische Abwasserhebeanlage

Beschreibung:

  1. Regen
  2. Regenfallrohr
  3. Entlüftung
  4. Sickerschacht
  5. Hausanschlussschacht
  6. Kanal
  7. Straßenablauf
  8. Hebeanlage
  9. Rückstauebene
  10. Rückstauschleife über die Rückstauebene

Der Einbau und Betrieb einer Abwasserhebeanlage mit Rückstauschleife über die Rückstauebene stellt den sichersten Schutz dar. Dadurch kann auch bei Rückstau aus dem öffentlichen Kanalsystem das anfallende Abwasser in die öffentliche Kanalisation gepumpt werden, die Hausentwässerung bleibt in vollem Umfang betriebsfähig.

Hinweis: Kellerabgänge und Garageneinfahrten (Rigole) unter der Rückstauebene können nur über Abwasserhebeanlagen zuverlässig entwässert werden!

2. Rückstauverschluss (Ausnahmelösung)

Rückstauverschluss

Beschreibung:

  1. Regen
  2. Regenfallrohr
  3. Entlüftung
  4. Sickerschacht
  5. Hausanschlußschacht
  6. Kanal
  7. Straßenablauf
  8. Rückstauverschluss
  9. Rückstauebene
  10. Kellerablauf

Unter der Rückstauebene liegende Ablaufstellen können bei ausreichendem Gefälle zum Kanal mit Rückstauverschlüssen gemäß gültiger Normen abgesperrt werden.

Der Einbau ist jedoch nur zulässig:

  • Bei untergeordneter Nutzung der Räume (keine Wohn- oder Aufenthaltsräume).
  • Wenn ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht.
  • Wenn bei Rückstau auf die Benützung der Ablaufstelle verzichtet werden kann.
  • Wenn das Abwasser aus Obergeschossen ungehindert ablaufen kann.

Hinweis: Oberflächen- und Dachwässer sind gemäß Baubescheid entweder vor Ort zu versickern oder abzuleiten.

Jeder Hausbesitzer ist für den Schutz seines Gebäudes vor Rückstau selbst verantwortlich!

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur.

Lieber heute handeln als morgen pumpen!

Bürgerinfo 01 - "Rückstausicherung" zum Download

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