Bürgerinfos lesen

BÜRGERINFO 05 - Wartung und Betrieb meines Hauskanals

Grundsätzliches:

Der Betrieb inkl. Reinigung, Erhaltung und Sanierung des Hauskanalsystems (Umfang siehe auch Bürgerinfo Abwasser 4) obliegt dem Grundstückseigentümer. Grundlage dafür bildet ein Bestandsplan der gesamten Hauskanalanlage. Putzstücke und Schachtöffnungen müssen immer zugängig gehalten werden.

Betrieb:

  • Vermeidung der Ableitung von Grobstoffen (Abfällen aller Art) über das WC oder sonstige Abwasserabläufe in die Kanalisation! Diese Stoffe können zu Verstopfungen der Leitungen und Fallrohre führen, wodurch es innerhalb des Hauses zu Rückstau und einem Abwasseraustritt kommen kann (siehe auch Bürgerinfo Abwasser 2).

  • Hauskanalanlage: Zumindest einmal im Jahr optische Kontrolle mit Öffnung jeder Putzöffnung und Schachtabdeckung zur Feststellung von Ablagerungen und/oder Rückstau, Geruch, Wurzeleinwuchs.

  • Rückstauverschlüsse: Monatlich augenscheinliche Kontrolle und Betätigung des Notverschlusses durch den Eigentümer (siehe auch Bürgerinfo Abwasser 1).

  • Abwasserhebeanlage: Monatliche Prüfung auf Betriebsfähigkeit und Dichtheit durch Auslösung eines Pumpvorganges (kann bei täglicher Nutzung entfallen!).

  • Vermeidung von Fehlanschlüssen beim Trennsystem: Einfache Selbstüberprüfung mittels Fließprobe bei jedem Abwasserablauf und Sichtkontrolle im Putz- und Kontrollschacht für Schmutz- bzw. Regenwasser oder Sichtkontrolle während Starkregenereignis im Schmutzwasserkontrollschacht (siehe auch Bürgerinfo Abwasser 3).

  • Kontrolle nach außergewöhnlichen Ereignissen (wie Rückstau, Verstopfung oder Hochwasser) auf Ablagerungen, Schäden und Funktion im gesamten Hauskanalsystem.

Wartung:

  • Geruchsverschlüsse (z.B. Siphon, Bodenablauf): Ablagerungen (Haare, Fett, Seifenreste, Sand) regelmäßig entfernen (spülen, Abflussreiniger einsetzen). Nach längeren Standzeiten (z.B. Urlaub) Wasser nachfüllen.

  • Rückstauverschlüsse: Manuelle Klappen können im Anschluss an eine fachmännische Unterweisung eigenverantwortlich gewartet werden (um Ärger mit Versicherungen im Schadensfall zu vermeiden ist eine vorsorgliche Dokumentation sinnvoll). Bei elektronischen Verschlüssen wird eine zumindest einmal jährliche Wartung durch einen Fachbetrieb mit Dokumentation empfohlen.

  • Abwasserhebeanlagen: Für Einfamilienhäuser sollte zumindest einmal jährlich eine Wartung durch eine Fachfirma durchgeführt werden (Wartungsvertrag).
  • Regensinkkästen: Sollen vor allem im Herbst nach dem Laubfall kontrolliert und gereinigt werden, ebenso die Dachrinnen.

  • Straßen- und Hofeinläufe, Rigolrinnen: Regelmäßige Entfernung von Ablagerungen nach stärkeren Regenereignissen.

  • Verstopfungen im Hauskanal: Wenn Saugglocke, Rohrspirale oder einfache Hausmittel nicht mehr helfen, sollte man sich an einen einschlägigen Fachbetrieb wenden.

  • Inspektion des Hauskanales: Inspektionen sind Maßnahmen zur Feststellung des Zustandes der Rohrleitungen. Sie können mit einer Handschubkamera oder Satellitenkamera durch befugte Fachfirmen ausgeführt werden, ebenso die Dichtheitsprüfung. Dabei festgestellte Schäden werden auch durch diese Fachfirmen repariert bzw. saniert.

Die frühzeitige Sanierung einer schadhaften Hauskanalisation kann Kosten sparen und Unannehmlichkeiten vermeiden. Der langfristige Werterhalt ihres Hauses wird damit gesichert!

Bürgerinfo 05 - "Wartung und Betrieb meines Hauskanals" zum Download

Zurück